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Entwurfsplanung
Gemäß Leistungsphase 3 gemäß § 15 Abs. 2 Nr. 3 HOAI
Die Entwurfsplanung gilt als Leistungsphase 3 und stellt, aufbauend auf der Vorplanung, das fertige Planungskonzept mit allen festgelegten Komponenten dar. Die Entwurfsplanung wird meist nach deren Fertigstellung nochmals mit dem Auftraggeber abgestimmt. Bei Projekten, die eine Genehmigung voraussetzen, bildet die Entwurfsplanung die Grundlage für die anschließende Genehmigungsplanung.
Noch weiter ausgearbeitet wird die Planung in der späteren Ausführungsplanung.
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